Die Stadt Bad Staffelstein verkauft derzeit keine Bauplätze.
Die Bebauungspläne können während der Dienststunden im Stadtbauamt, Oberauer Str. 13 eingesehen werden. Über das Geoportal des Landratsamtes Lichtenfels besteht ein direkter Internetzugriff unter
Für Rückfragen steht Ihnen unser Stadtbauamt, Tel. 09573/ 41-53 zur Verfügung.
Bekanntmachung über den Erlass und die Auslegung der Satzung der Stadt Bad Staffelstein über die Klarstellung der Grenze eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in einem Teilbereich des Stadtteils Stadel und über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil - "Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Stadel -Nord" nach § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Art. 23, 24 und 26 Gemeindeordnung (GO)
Bekanntmachung über den Erlass der Satzung der Stadt Bad Staffelstein über die Klarstellung der Grenze eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in einem Teilbereich des Stadtteils Romansthal und über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil - "Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Romansthal" nach § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Art. 23, 24 und 26 Gemeindeordnung (GO)
Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Schönbrunn - Reundorfer Straße" im Stadtteil Schönbrunn, Stadt Bad Staffelstein als Allgemeines Wohngebiet im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB