Die Stadt Bad Staffelstein bietet das voll erschlossene Baugrundstück Flurnummer 1594/2 Gemarkung Uetzing (Örlingsgasse 14 im Stadtteil Uetzing) mit einer Fläche von 611 m² zu einem Preis von 73.320,00 € (120,00 € / m²) zum Verkauf an. Die Bauverpflichtungsfrist beträgt drei Jahre ab Kauf.
Die Vergabe erfolgt anhand festgelegter Kriterien. Bauwerber sind aufgerufen, den vollständig ausgefüllten Fragebogen bis spätestens 31. Januar 2024 (Eingangsdatum) schriftlich an die
Stadt Bad Staffelstein
Herrn Leppert
Marktplatz 1
96231 Bad Staffelstein
oder per E-Mail an f.leppert@bad-staffelstein zu senden.
Verspätet eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Bei Fragen steht Ihnen Herr Leppert unter 09573/41-14 oder f.leppert@bad-staffelstein.de zur Verfügung.
Die Bebauungspläne können während der Dienststunden im Stadtbauamt, Oberauer Str. 13 eingesehen werden. Über das Geoportal des Landratsamtes Lichtenfels besteht ein direkter Internetzugriff unter
Für Rückfragen steht Ihnen unser Stadtbauamt, Tel. 09573/ 41-53 zur Verfügung.
Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung für den Entwurf des Bebauungsplans „Therme-Kurbereich“
Bekanntmachung der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zur förmlichen Beteiligung der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch – BauGB) sowie der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1,4 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Gewerbegebiet Ost, Teil 1“ Sondergebiet (SO) zur Errichtung einer Aldi-Filiale, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im Bereich der Fl. Nr. 912/ 1 und 914/1, Gmkg Bad Staffelstein
Bekanntmachung über den Erlass und die Auslegung der Satzung der Stadt Bad Staffelstein über die Klarstellung der Grenze eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in einem Teilbereich des Stadtteils Stadel und über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil - "Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Stadel -Nord" nach § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Art. 23, 24 und 26 Gemeindeordnung (GO)
Bekanntmachung über den Erlass der Satzung der Stadt Bad Staffelstein über die Klarstellung der Grenze eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in einem Teilbereich des Stadtteils Romansthal und über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil - "Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Romansthal" nach § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Art. 23, 24 und 26 Gemeindeordnung (GO)
Über das Geoportal des Landkreises können Sie eine erste Abschätzung erhalten, ob Ihr Dach für Photovoltaik geeignet ist. Die interaktive Karte führt Sie direkt zu Ihrem Gebäude!
Pfad: https://www.vianovis.net/lkr-lichtenfels/ Thema: Erneuerbare Energien/ Solarpotenzial- und Gründachkataster/ Photovoltaik oder Solarthermie
Weiterführende Links und Informationen zu Stromspeicher, Solarkataster, Förderungen, Einspeisevergütung und sonstige Informationen rund um das Thema Photovoltaik finden Sie hier: