Breitbandversorgung I

Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 18.11.2015):

Am Freitag, den 13.11.2015, ist dem Zweiten Bürgermeister Hans-Josef Stich in Bayreuth der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.

Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 18.11.2015):

Stellungnahme der Stadt Bad Staffelstein bezüglich des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 23.07.2015)

 Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Bad Staffelstein haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb drei Bieter frist- und formgerecht beworben. Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein. Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 21.07.2015 beabsichtigt die Stadt Bad Staffelstein einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 24.02.2015)

Die Stadt Bad Staffelstein gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Mittwoch,den 15.04.2015 11:00 (Posteingang Stadt Bad Staffelstein) endet, zu beteiligen.

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

Ergebnis der Markterkundung vom 27.11.2014 – 09.01.2015 (veröffentlicht am 24.02.2015)

Die Karte mit dem vorläufigen Erschließungsgebiet für das Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier:

Allgemeine Markterkundung

(Gesamtes Stadtgebiet)

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)  

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau  von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr.  4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:  Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Bad Staffelstein bittet daher, bis spätestens 09.01.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 25.11.2014)

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung gemäß öffentlich zugänglicher Quellen (hier Breitbandatlas der Bundesregierung), finden Sie hier:


Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 07.08.2014) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau  von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Bad Staffelstein gemäß Nr.  4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:  Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Bad Staffelstein bittet daher, bis spätestens   18.09.2014   zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Bedarfsanalyse Breitbandversorgung Stadt Bad Staffelstein (veröffentlicht am 23.05.2014) gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern vom 22.Nov 2012 (Breitbandrichtlinie – BbR).

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern. Hierfür ist eine Bedarfserhebung erforderlich. Die Stadt Bad Staffelstein sieht in den Stadtteilen Bad Staffelstein, Hausen, Nedensdorf, Neubanz, Schönbrunn, Unnersdorf, Unterzettlitz und Wiesen einen deutlichen Verbesserungsbedarf der Breitbandinfrastruktur. Gemeinsam mit einem beauftragten Ingenieurbüro will die Stadt unter optimalem Einsatz von  Fördermitteln einen umfassenden und nachhaltigen Ausbau der Breitbandversorgung bewirken. Die Verfügbarkeit von schnellem Internet ist heute unbestritten ein wichtiger Standort- und wirtschaftlicher Wachstumsfaktor. Die Unternehmen in den angesprochenen Stadtteilen sollen durch diese Maßnahme optimale Rahmenbedingungen für eine spürbare und nachhaltige positive Geschäftsentwicklung erhalten.

Das Erschließungsgebiet, in dem ein erhöhter Breitbandverbesserungs- und Handlungsbedarf gesehen wird, ist vorläufig und kann sich z.B. auf Basis des Bedarfsrücklaufs oder aus technischen / wirtschaftlichen Gründen etc. noch ändern und gilt daher bis auf Weiteres nur im Rahmen der Bedarfserhebung. Grundsätzlich werden Bedarfsmeldungen aus dem gesamten Stadtgebiet entgegen genommen. Eine Bedarfsmeldung bedeutet allerdings keinen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss. Die Gebietsabgrenzungen, finden Sie hier: erschliessungsgebiet.pdf.

Den Bedarfsermittlungsbogen können Sie hier herunterladen: bedarfserfassungsbogen.pdf Unternehmer sind nun aufgerufen ihre aktuelle, tatsächliche Versorgung über den Breitband-Geschwindigkeitstest  (http://www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test/) zu ermitteln und das Ergebnis, ergänzt um die beim Provider gebuchte Bandbreite, in den Bedarfsermittlungsbogen einzutragen. Bitte achten Sie darauf, dass eine Bedarfsmeldung von „mindestens 50MBit/s“ im Bogen fundiert und glaubhaft begründet werden muss.  Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des Bogens  wünschen, steht Ihnen das von uns beauftragte Ingenieurbüro Reuther NetConsulting aus Bad Staffelstein unter der Rufnummer 09573/239900, Ansprechpartner Herr Siegbert Reuther, zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch an unseren Breitbandpaten, Herrn Matthias Pospischil, unter der Rufnummer 09573/41-15 wenden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bedarfsermittlungsbogen vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben und allerspätestens zum 29.06.2014 an der auf dem Fragebogen angegebenen Adresse eingeht. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Cookie Hinweis

Die Internetseite von Bad Staffelstein braucht für einzelne Datennutzungen Ihre Einwilligung.