Breitbandversorgung III

Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 11.12.2018):

Am Montag den 10.12.2018 , hat die Stadt Bad Staffelstein den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Oberfranken erhalten .

Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 28.11.2018):

 Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Stadt Bad Staffelstein die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 30.08.2018)

Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Bad Staffelstein wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein. Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 17.07.2018 beabsichtigt die Stadt Bad Staffelstein einen Kooperationsvertrag für Los 2 mit der süc//dacor GmbH zu schließen.

Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - einstufig- (veröffentlicht am 05.03.2018)

Die Stadt Bad Staffelstein gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert , bis Montag den 30.04.2018, 11:00 Uhr (Posteingang Stadt Bad Staffelstein) ein Angebot einzureichen. Die Stadt Bad Staffelstein hat einen FTTH-Masterplan als Planungsvorlage. Die benötigten Auszüge können bei der Kontaktadresse der Stadt angefordert werden.

  Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

Ergebnis der Markterkundung vom 28.11.2017 – 03.01.2018 (veröffentlicht am 05.03.2018)

Allgemeine Markterkundung 3.Verfahren (veröffentlicht am 23.11.2017)

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)   Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau  von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.   Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Bad Staffelstein gemäß Nr.  4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:  Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Bad Staffelstein bittet daher, bis spätestens 03.01.2018  zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Technische IST-Erfassung ( veröffentlicht am 23.11.2017)   
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:

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