Satzungen & Verordnungen

Satzungen

Körperschaften sind durch Gesetz ermächtigt, Satzungen für ihren Bereich zu erlassen. Diese Kompetenz ist die so genannte Satzungsautonomie. Insbesondere Universitäten, die Kammern für selbstständige Berufe, aber auch Gemeinden - also territoriale oder gruppenplurale Körperschaften - machen davon Gebrauch.

Verordnungen

Rechtsverordnungen dienen der Entlastung des Gesetzgebers. Sie erscheinen historisch erstmals durch die Bestätigung der Gewaltenteilung im modernen Staat. Die Exekutive wird gesetzlich dazu ermächtigt, technische Fragen, Einzelheiten zu regeln, die den Parlamentsalltag unnötig behindern würden. Diese Delegation ist aber auch durch die verfassungsrechtliche Absicherung legitimiert und stellt daher kein Demokratieproblem dar. Verordnungen werden nicht allein von der Regierung oder einzelnen Ministerien erlassen. Sie sind von allen Verwaltungsstufen vorzufinden. Beim Erlass von Bundesrechtsverordnungen wirkt auf Bundesebene weitgehend der Bundesrat mit, der jedoch keine wirkliche zweite Kammer darstellt.

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