Die Mehrzweckhalle bietet eine breite Benutzungspalette an. Ob sportliche Veranstaltungen, Messen, musikalische Events, Vorträge und Seminare sind in den verschiedenen Räumlichkeiten möglich.
Dreifachturnhalle (abtrennbar) mit
Galerie
27 m breit x 45 m lang u. 7 m hoch
für max. 1.500 Personen / Bestuhlung
Foyer / für kleinere Messen geeignet
250 qm
Mehrweckraum
160 qm
für max.
130 Personen / Bestuhlung
1. Der Zugang zu den Turnhallen ist stets über den Haupteingang zu nehmen.
2. Die Zuschauertribüne darf nur auf dem hierfür vorgesehenen Weg betreten werden.
3. Die Vereine haben einen verantwortlichen Trainings- bzw. Übungsleiter und einen seiner Stellvertreter zu benennen. Der Trainings- bzw. Übungsleiter oder einer seiner Stellvertreter ist für eine reibungslose Abwicklung der Übungsstunden, für Sauberhaltung der Hallen und für genaues Einhalten des Zeitplanes verantwortlich. Die durchgeführten Übungsstunden sind in das aufliegende Kontrollbuch einzutragen und vom Trainings- bzw. Übungsleiter zu unterzeichnen. Besondere Vorkommnisse, insbesondere Beschädigungen von Geräten und anderen Einrichtungsgegenständen der Halle sind schriftlich festzuhalten.
4. Ohne den verantwortlichen Trainings- bzw. Übungsleiter oder einen seiner Stellvertreter ist das Betreten der Turnhalle nicht gestattet.
5. Die Halle darf bei Sportveranstaltungen nur in Sportbekleidung, nach Ablegen der Straßenschuhe, mit sauberen Turnschuhen oder barfuß auf dem vorgeschriebenen Weg betreten werden. Turnschuhe mit schwarzer Sohle dürfen in der Halle nicht verwendet werden. Das Tragen von Sportschuhen mit Stollen, Nocken oder anderen Erhöhungen ist ebenfalls nicht gestattet.
6. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Umkleide- und Waschräume sauber verlassen werden.
7. Bei vorsätzlicher Beschmutzung oder Beschädigung der Einrichtungen wird der Verein bzw. werden die Schuldigen zu Ersatzleistungen herangezogen.
8. Beim Verlassen der Halle hat sich der Trainings- bzw. Übungsleiter bzw. einer seiner Stellvertreter davon zu überzeugen, dass die Beleuchtung ausgeschaltet sowie Wasserhähne und Duschen abgestellt sind.
9. Die Notausgänge dürfen nur bei Gefahr geöffnet werden. Die Trainings- bzw. Übungsleiter bzw. deren Stellvertreter haben sich mit den Feuerschutzmaßnahmen, die für die Turnhalle vorgesehen sind, sowie mit den hierfür zur Verfügung stehenden Geräten vertraut zu machen.
10. Einrichtungen und Geräte der Turnhalle (Trennwände, Turngeräte usw.) dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Das Ein- und Ausfahren der Tribüne ist nach Notwendigkeit zu veranlassen, darf jedoch nur in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten der Stadt durchgeführt werden.
11. Bei der Aufstellung der Turngeräte ist der Turnhallenboden zu schonen. Matten und Barren sind auf den hierfür vorgesehenen Transportwagen zu fahren; alle anderen Turn- und Spielgeräte sowie Zubehörteile (Tore, Schnurspannvorrichtungen usw.) sind zu tragen. Auch Turnmatten dürfen grundsätzlich nicht auf dem Boden geschleift werden.
12. Auf die Handhabung der einzelnen Griffe bei der Aufstellung der Geräte (das gilt besonders für mechanische Geräte wie Reck usw.) hat der Trainings- bzw. Übungsleiter oder einer seiner Stellvertreter besonders hinzuweisen. Er überwacht die Aufstellung.
13. Sämtliche Turngeräte sind nach der Benutzung an ihren vorgesehenen Aufbewahrungsort im Geräteraum zurückzubringen. Die verstellbaren Geräte (Barren, Bock, Pferd) müssen vorher auf ihre niedrigste Stellung, die Kästen auf Normalstellung gebracht werden.
14. Die Sicherheit der Geräte und Einrichtungen ist vor dem Gebrauch durch den Trainings- bzw. Übungsleiter oder einen seiner Stellvertreter zu überprüfen und laufend zu beobachten. Der Trainings- bzw. Übungsleiter oder einer seiner Stellvertreter ist dafür verantwortlich, dass beschädigte Geräte sofort aus dem Betrieb gezogen werden.
15. Magnesia ist in den bereitgestellten Kästen aufzubewahren und darf nicht verstreut werden.
16. Die Vereine haben keinen Anspruch auf Überlassung der unter Verschluss gehaltenen Spiel- und Sportgeräte der Schulen.
17. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden, ebenso Spiele, die Beschädigungen an der Halle und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen können. Ballspiele sind nur statthaft, wenn dadurch Wände, Fenster, Beleuchtungskörper usw. nicht beschädigt werden. Insbesondere Fußballspielen ist in der Halle nur erlaubt, wenn spezielle Hallenfußbälle oder Softbälle verwendet werden.
18. Das Rauchen ist in der Halle und in sämtlichen Nebenräumen untersagt.
19. Fahrräder und Motorfahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten abgestellt werden. Es ist nicht gestattet, Fahrräder und Motorfahrzeuge in die Mehrzweckhalle oder deren Nebenräume mitzunehmen.
20. Die Benutzungsordnung entbindet den Benutzer nicht von der Erfüllung sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen.
I. Dreifachhalle | ||
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a) Sportveranstaltungen: | EUR | |
- einheimische Vereine: Sportbetrieb ohne Eintrittsgeld Sportbetrieb mit Eintrittsgeld | (3/3 Halle) je Stunde (60 Minuten) (3/3 Halle) je Stunde (60 Minuten) | 15,-- 22,50 |
- nichtörtliche Vereine: Sportbetrieb ohne Eintrittsgeld Sportbetrieb mit Eintrittsgeld | (3/3 Halle) je Stunde (60 Minuten) (3/3 Halle) je Stunde (60 Minuten) | 30,-- 45,-- |
b) Sonstige Nutzung: | ||
- örtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 1.350,-- |
- nichtörtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 2.000,-- |
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| II. Mehrzweckraum | |
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- örtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 250,-- |
- nichtörtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 375,-- |
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III. Foyer | | |
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- örtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 100,-- |
- nichtörtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 150,-- |
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IV. Küche | | |
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- örtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 200,-- |
- nichtörtliche Veranstalter | je Veranstaltungstag | 275,-- |
V. Sonstige Gebühren
a) Die Tagesgebühr beinhaltet die Benutzung von Tischen und Stühlen, die Reinigung, Stromkosten (ohne Bühnenanschluss), sonstige Nebenkosten, soweit sie nach dieser Gebührenordnung nicht gesondert erhoben werden.
Für Auf- und Abbautage werden 20 % der Tagesgebühr pro Tag berechnet. Bei Einsatz von städtischem Personal wird ein Unkostenbeitrag von 20,- € pro Person und Stunde erhoben.
b) Bühne je m² (einschl. Auf- und Abbau durch städt. Personal) 1,50 €
Tanzboden je m² (einschl. Auf- und Abbau durch städt. Personal) 0,50 €
Diese Preise gelten für die gesamte Veranstaltung.
Bei Benutzung des Stromanschlusses für die Bühne wird ein Kostenbeitrag von 0,50 € je Kilowattstunde berechnet.
c) Wasser, Abwasser und Müllbeseitigung sind in den Grundgebühren enthalten. Soweit aufgrund der anfallenden Abfallmenge zusätzliche Müllbehältnisse erforderlich sind, werden die hierdurch anfallenden Kosten in der tatsächlichen Höhe weiterverrechnet.
d) Beschädigungen des Gebäudes und des Inventars sind in der anfallenden Schadenhöhe vom Veranstalter zu ersetzen. Hierfür kann eine Kaution erhoben werden. Die Kaution wird bei Abschluss des Benutzungsvertrages festgesetzt und ist innerhalb von vier Wochen nach Unterzeichnung des Benutzungsvertrages, spätestens jedoch eine Woche vor Durchführung der Veranstaltung zu zahlen. Die Kaution wird mit der festzusetzenden Benutzungsgebühr nach Abschluss der Veranstaltung verrechnet.
e) Bei Rücktritt des Veranstalters wird ein Unkostenbeitrag von 50,-- € erhoben. Daneben kann ein Entgelt für Nutzungsausfall in Höhe von 20 % der bei Durchführung der Veranstaltung anfallenden Benutzungsgebühren geltend gemacht werden.
f) Sonstige Kosten sind in der tatsächlich angefallenen Höhe zu ersetzen.
Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Ellner, Tel. 09573/41-29.
Vorschläge / Stellpläne für die Adam-Riese-Halle