Sperrung des Feldweges bei Stublang, Sperrung der Lichtenfelser Straße, der Ortsdurchfahrt Stadel, Ortsdurchfahrt Horsdorf und der Straße "Unterer Peunt" in Stublang
Der Friedhofsträger ist nach den Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, die Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.