Am Montag, den 17.07.2017, hat die Stadt Bad Staffelstein den Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken erhalten.
Mit
beiliegendem Schreiben bestätigt die Stadt Bad Staffelstein die Freigabe der
Kooperationsverträge im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Für den geplanten
Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Bad
Staffelstein haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein oder zwei
Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen
von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 21.03.2017 beabsichtigt die
Stadt Bad Staffelstein einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland
GmbH (Los 1, Los 3 und Los 5) zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der
Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Für den geplanten
Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Bad
Staffelstein haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein oder zwei
Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen
von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 21.03.2017 beabsichtigt die
Stadt Bad Staffelstein einen Kooperationsvertrag mit der süc // dacor GmbH (Los
2 und Los 4) zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der
Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Die Stadt Bad Staffelstein gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Donnerstag den 12.01.2017,11:00 Uhr (Posteingang Stadt Bad Staffelstein) endet, zu beteiligen.
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Die Karte mit dem vorläufigen Erschließungsgebiet für das Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier:
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Bad Staffelstein gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Bad Staffelstein bittet daher, bis spätestens 08.06.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 03.05.2016) Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier: