Die ambulante Kur in einem anerkannten Kurort
Vor Antritt der Reise bzw. Buchung der Unterkunft sollte unbedingt vorher ein Termin bei einem Badearzt und im Therapiezentrum der Obermain Therme vereinbart werden.
Beantworten Sie hier ein paar kurze Fragen zu Ihren Symptomen und Ihrem Behandlungsziel. Im Anschluss können Sie den Kurantrag herunterladen. Diesen bringen Sie dann zu Ihrem Arzt, um anschließend die Kur zu beantragen.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen die langfristigen positiven Effekte. Unterstützt von hochkompetenten, zugewandten Ärzten und Therapeuten, fernab vom Trubel des Alltags, kommen Körper und Geist zur Ruhe und Sie schöpfen neue Kraft.
Sie möchten gerne auf Kur gehen? Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Er bespricht mit Ihnen die medizinische Notwenigkeit und die geeignete Kur und hilft Ihnen beim Ausfüllen des Kurantrages. Den Antrag reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein.
Nach dem Sozialgesetzbuch hat jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, Anspruch auf eine Kur. Die Krankenkassen übernehmen bei einer Genehmigung die Kurarztkosten zu 100 % und die Kurmittel zu 90 %. Darüber hinaus kann ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 16 € pro Tag, für Kleinkinder 25 € pro Tag gewährt werden.
Quelle: Bayerischer
Heilbäderverband
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre (ambulant) bzw. alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden kann.
Ihr behandelnder Arzt bescheinigt nach einem Gespräch die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme. Je nach Krankheitszustand empfiehlt er einen ambulanten oder stationären Aufenthalt.
Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen.
Der Kurantrag wird auf seine medizinische Notwendigkeit hin überprüft, wobei auch die ambulanten Behandlungen am Wohnort ausgeschöpft sein sollten.
Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle.
Auch wenn die Badekur wieder zu den
Pflichtleistungen der Krankenkassen zählt, kann es in einigen Fällen zu einer
Ablehnung kommen, zum Beispiel wenn die Wartefrist nicht erfüllt wurde oder die
Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausgeschöpft wurden.
Bei einer Ablehnung des Kurantrages
können Sie – am besten mit Unterstützung des Arztes – schriftlich
Widerspruch einlegen.
Sie können aber jederzeit auch auf eigene Kosten eine Kur machen. Dabei übernehmen Sie die Kosten für Ihre Übernachtungen. Der Kurarzt im Heilbad oder Kurort verschreibt Ihnen nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien. 90% der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr zahlt der Patient selbst.
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt Ihnen die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung.
In der Regel dauert eine ambulante oder stationäre Kur drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.
Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme und einer ambulanten Rehabilitationmaßnahme werden die Kosten vollständig übernommen. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V in anerkannten Kurorten werden 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Kurmittel übernommen. Hinzu kann ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 Euro pro Tag, für Kleinkinder 21 Euro pro Tag, kommen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und 10% der Kurmittel.
Quelle: Bayerischer Heilbäderverband