Durch die Abgabe des Kurbeitrages unterstützen Sie uns, Ihnen auch in Zukunft ein attraktives Angebot an touristischen Leistungen und Einrichtungen bieten zu können.
Nachdem Sie bei Ihrem Beherbergungsbetrieb den dort bereitstehenden Meldeschein ausgefüllt haben, erhalten Sie Ihre persönliche Gästekarte. Mit dieser können Sie in Bad Staffelstein eine Vielzahl von kostenlosen und ermäßigten Leistungen in Anspruch nehmen.
Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Der
Kurbeitrag wird maximal für 21 Tage pro Jahr erhoben. Dies gilt auch für
mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr. Der An- und Abreisetag gilt als
ein Tag.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. Für Schwerstbehinderte, die den Behindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 100 % oder dem Zusatz "aG", "Bl" oder "H" vorlegen, und deren nachgewiesene notwendige Begleitperson (Zusatz "B") wird eine Ermäßigung von 50 % auf den Kurbeitrag gewährt. Ermäßigte Beträge werden, soweit nötig, auf volle Cent kaufmännisch gerundet. Das gleiche gilt für die im Ausweis ausgewiesene notwendige Begleitperson.
Der hier genannte Kurbeitrag versteht sich pro Tag und Person. Gäste, die nicht im Stadtgebiet übernachten, entrichten den Kurbeitrag nach den Sätzen des Kurbezirks II.
Im Stadtgebiet Bad Staffelstein und Oberau
Kurbezirk I: | |
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Erwachsene | 2,50 € |
Jugendliche (14 bis 18 Jahre) | 1,75 € |
In allen anderen Stadtteilen
Kurbezirk II: | |
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Erwachsene | 2,00 € |
Jugendliche (14 bis 18 Jahre) | 1,50 € |