Breitband und Digitalisierung

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Stadt Bad Staffelstein beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Modul 5: Ergebnis Auswahlverfahren

Bekanntmachung der Stadt Bad Staffelstein bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR).

Modul 4: Auswahlverfahren

Die Stadt Bad Staffelstein führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur)
anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und
diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 5 BayGibitR durch.

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über folgenden Link durchgeführt:

https://www.staatsanzeiger-eservices.de/

Alle Vergabedokumente sind ausschließlich dort herunterzuladen. Bieterfragen und Angebote sind elektronisch über diese Plattform einzureichen.

Mit dem Download der Adressliste von der Vergabeplattform erklären Sie sich mit den Regelungen der ebenfalls dort bereitgestellten
Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Die Angebotsfrist endet am Freitag, 19.08.2022 11 Uhr.
Bieterfragen können bis Freitag, 05.08.2022 gestellt werden.

Achtung:
Aufgrund der Anfrage eines Netzbetreibers gewährt die Stadt Bad Staffelstein eine Angebotsfristverlängerung bis zum 14.10.2022, 11 Uhr.


Modul 3: Ergebnis Markterkundung

Die Stadt Bad Staffelstein hat im Zeitraum 12.08.2020 - 07.10.2020 und 02.09.2021 – 04.10.2021 ein Markterkundungsverfahren
nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen
werden.

Modul 2.2: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Bad Staffelstein gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt bittet daher, bis spätestens 04.10.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 27.09.2021 endet!

Modul 2.1: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Bad Staffelstein gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt bittet daher, bis spätestens 23.09.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 16.09.2020 endet!

*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.

Fristverlängerung zur Markterkundung Stadt Bad Staffelstein

Aufgrund einer Anfrage eines Netzbetreibers gewährt die Stadt Bad Staffelstein eine Fristverlängerung bis einschließlich 07. Oktober 2020.

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 30. September 2020 endet !

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Stadt Bad Staffelstein in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.

Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.

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