Die Stadt Bad Staffelstein beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Stadt Bad Staffelstein in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der
Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt
Bad Staffelstein gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der
Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur
dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch
nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt
bittet daher, bis spätestens 23.09.2020 zu nachfolgenden Punkten
Stellung zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der
Adressliste am 16.09.2020 endet!
Fristverlängerung zur Markterkundung Stadt Bad Staffelstein
Aufgrund einer Anfrage eines Netzbetreibers gewährt die Stadt Bad Staffelstein eine Fristverlängerung bis einschließlich 07. Oktober 2020.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 30. September 2020 endet !