10. Aug 2026
Regelungen zum Schutz der Umwelt aufgrund der Trockenheit und der Niedrigwassersituation im Landkreis Lichtenfels
Wie bereits in den Vorjahren leidet Oberfranken unter der anhaltenden Trockenheit. Das Niederschlagsdefizit führt zu sinkenden Grundwasserständen, größere Fließgewässer weisen sehr niedrige Abflüsse auf und kleinere Bäche beginnen bereits auszutrocknen. Aufgrund der aktuellen Wetterprognose muss mit einer weiteren Verschärfung der Situation gerechnet werden.
Das Landratsamt Lichtenfels weist darauf hin, dass in der aktuellen Situation bereits geringfügige Wasserentnahmen aus den Gewässern der Gewässerökologie schaden können. Vor allem in kleinen Gewässern ist schnell die Grenze überschritten, bei der den Lebewesen im und am Gewässer kein oder zu wenig Wasser zum Überleben bleibt und so große Schäden entstehen. Fischsterben oder ein ausgetrocknetes Bachbett können die Folge sein.
Wasserentnahmen
aus Oberflächengewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs sind nur innerhalb der
engen gesetzlichen Grenzen möglich. Das bedeutet, dass eine geringfügige
Wasserentnahme mittels Handschöpfgefäßen nur noch bei größeren Fließgewässern
mit ausreichender Wasserführung möglich ist, wobei zu beachten ist, dass
jegliche ungenehmigten Einbauten zum Aufstauen des abfließenden Wassers
widerrechtlich sind.
Der Eigentümer- und
Anliegergebrauch ist aufgrund der bestehenden Einschränkungen
in den Wassergesetzen und der andauernden Niedrigwassersituation ab sofort
nicht mehr statthaft. Dies gilt auch für Quellen, die Bäche bzw. Flüsse
speisen.
Detaillierte Informationen zu der Niedrigwassersituation finden Sie unter www.nid.bayern.de. Hier können die aktuellen Messwerte
eingesehen werden. Im Landkreis Lichtenfels gibt es dabei eine Messstation für
den Main: in Schwürbitz. Dort weist der Pegel derzeit einen sehr niedrigen
Wasserstand aus.
Deswegen
bittet das Landratsamt zum Schutz der Umwelt und Ökologie dringend um Beachtung
der gesetzlichen Regelungen zur Wasserentnahme.