19. Jan 2026
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen am 08.03.2026, Informationen zur Briefwahl
Worum geht es eigentlich bei den Kommunalwahlen? Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage. Der nächste Wahltermin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern ist Sonntag, 8. März 2026.
Informationen zur Briefwahl
Wie und wo beantrage ich die Briefwahl?
Für die Briefwahl muss ein Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich im Rathaus, Marktplatz 1, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 3 beantragt werden. Ein Grund hierfür muss nicht angegeben werden. Anzugeben sind im Antrag immer Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift. Es empfiehlt sich, für den Antrag das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zu verwenden. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 26.01.2026 bis zum 15.02.2026 versandt.
Der Antrag ist auch per Telefax oder E-Mail möglich, nicht aber telefonisch. Weiterhin ist die Beantragung auf der Homepage der Stadt Bad Staffelstein unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/badstaffelstein/bsp_ewo_briefwahl sowie über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung möglich. (vom 02.02.2026 bis 04.03.2026, 12.00 Uhr)
Sie
erhalten dann folgende Briefwahlunterlagen:
a) einen Wahlschein
b) die Stimmzettel
c) einen Stimmzettelumschlag
d) einen
roten Wahlbriefumschlag
e) ein Merkblatt.
Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Wann und auf welchen
Weg erhalte ich die Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab dem 16. Februar 2026
ausgegeben und versandt werden. Die Antragstellung ist bereits vorher möglich.
(siehe auch: Wie und wo beantrage ich die Briefwahl?)
Falls Sie ab dem 16. Februar 2026 den Antrag im Rathaus stellen, können Sie die Unterlagen gleich mitnehmen. Wenige Tage vor der Wahl ist dies dringend zu empfehlen. Für den Antrag müssen Sie einen gültigen Lichtbildausweis und nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung vorlegen. Sie können auch gleich an Ort und Stelle per Briefwahl abstimmen und den Wahlbrief abgeben.
In allen anderen Fällen erhalten Sie die Unterlagen per Post.
Kann ich mich beim Briefwahlantrag auch vertreten lassen?
Ja. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss aber durch eine schriftliche gesonderte Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Auch hier empfiehlt es sich, für den Antrag das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zu verwenden. Vom Wahlberechtigten muss dann sowohl die Antragsvollmacht als auch die Empfangsvollmacht unterschrieben werden oder es liegt hierfür eine gesonderte schriftliche Vollmacht vor. Eine bevollmächtigte Person darf aber höchstens vier Wahlberechtigte vertreten und muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Kann ich mir die Briefwahlunterlagen auch an eine andere Adresse (z. B. im Ausland) schicken lassen?
Ja das ist möglich. (siehe auch: Wie und wo beantrage ich die Briefwahl?) Zur Sicherheit wird jedoch gleichzeitig mit den Briefwahlunterlagen eine Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift gesendet. Liegt kein Missbrauchsfall vor, müssen Sie nichts veranlassen. Ansonsten wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an das Wahlamt. Bitte beachten Sie auch die längere Postlaufzeit bei Sendungen ins Ausland. Falls Sie den Wahlbrief im Ausland aufgeben, müssen Sie hierfür das entsprechende Porto entrichten. (siehe auch: Muss ich für die Briefwahl etwas zahlen?)
Bis wann muss ich den Wahlbrief abgeben/absenden?
Briefwählerinnen
und Briefwähler sind selbst für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs an die
zuständige Stelle verantwortlich; auch das Transportrisiko liegt bei ihnen. Der
Wahlbrief muss auf jeden Fall spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf
dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen.
Wahlbriefe aus der Leerung der Briefkästen am Freitag vor der Wahl werden im
Regelnetz der Deutschen Post oft nicht mehr rechtzeitig (d. h. mit der letzten
Auslieferung am Samstag) zugestellt, bei Leerung der Briefkästen erst am
Samstag oder Wahlsonntag ist die rechtzeitige Auslieferung an die Gemeinde
ausgeschlossen. Briefwählerinnen und Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten
deshalb den Wahlbrief grundsätzlich spätestens am Donnerstag vor der Wahl (5.
März 2026) abschicken.
Haben Sie Zweifel, ob der Wahlbrief noch rechtzeitig per Post zugehen wird,
können Sie den Wahlbrief bis spätestens zum Wahlsonntag, 18 Uhr, persönlich
oder durch eine Vertrauensperson in den Hausbriefkasten einwerfen oder dort
ggf. einem Bediensteten des Wahlamts übergeben. Zu diesem Zweck wird sowohl im
Rathaus als auch in der Bürger & Tourist Information eine „Wahlurne“
aufgestellt, in der Sie Ihren Wahlbrief während der Öffnungszeiten (auch am
Wahlsonntag von 08.00 – 18.00 Uhr) einwerfen können.
In einem Abstimmungsraum darf der Wahlbrief nicht abgegeben werden, weil
für die Zulassung und Auszählung der Wahlbriefe besondere Briefwahlvorstände
zuständig sind, die auch in anderen Räumen untergebracht sind.
Allerdings ist es möglich, mit dem Wahlschein (und einem Identitätsausweis) in
einem beliebigen Abstimmungsraum des jeweiligen Wahlkreises, der auf dem
Wahlschein angegeben ist, zu wählen. Sie erhalten dann dort einen Stimmzettel.
Die Briefwahlunterlagen (Umschläge, Stimmzettel, auch soweit sie schon
ausgefüllt wurden) verbleiben bei Ihnen und sind unbrauchbar zu machen.
Muss ich für die Briefwahl etwas zahlen?
Die Briefwahl ist kostenlos. Nur falls der Antrag auf Briefwahl auf dem Postweg an die Gemeinde gesendet wird, ist das Porto hierfür selbst zu übernehmen. Die Bearbeitung des Antrags selbst ist kostenfrei, die Unterlagen werden auf Kosten der Gemeinde zugesandt. Die Rücksendung des Wahlbriefs im amtlichen roten Umschlag an die Gemeinde im Inland erfolgt durch die Deutsche Post AG unentgeltlich. Nur falls Sie einen neutralen Briefumschlag verwenden, einen anderen Postdienstleister in Anspruch nehmen, den Briefumschlag im Ausland aufgeben oder eine besondere Versendungsform (z. B. Einschreiben) nutzen, müssen Sie das jeweils notwendige Entgelt entrichten.
Im Falle einer Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl – erhalte ich hierfür automatisch Briefwahlunterlagen?
Nein. Sie erhalten, wenn Sie bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt haben nicht automatisch auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen. Sie müssen dies explizit bei der Beantragung für die Hauptwahl vermerken, z. B. bei Verwendung des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung durch Ankreuzen des Kästchens „Sollte am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl stattfinden, beantrage ich auch hierfür die Erteilung eines Wahlscheins“.
Weitere Informationen zu Wahlterminen, Wahlrecht & Ablauf finden Sie unter www.deinewahl.bayern.de