10. Dez 2024
Versand des Grunsteuerbescheides für das Jahr 2025 in den nächsten Wochen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Sie erhalten in den nächsten Wochen ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Dieser basiert erstmals auf dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Das Land Bayern hat die Rechtsprechung im BayGrStG umgesetzt.
Die Grundlage des Bescheides bildet neben dem Hebesatz auch der Messbetrag vom Finanzamt. Hierzu haben Sie in den letzten Wochen oder Monaten einen Messbetragsbescheid von Ihrem zuständigen Finanzamt erhalten. Aufgrund des festgelegten Messbeträge vom Finanzamt hat der Stadtrat in seiner Sitzung die Hebesätze für die Grundsteuer B auf 250 v.H. und für die Grundsteuer A auf 330 v. H. festgelegt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Beratung bzw. Wertung hinsichtlich des Messbetrages vornehmen dürfen.
VonSeiten des Finanzamts wurden die Kommunen aufgefordert, bei Fragen zum Messbetrag darauf zu verweisen, sich schriftlich mit dem für Sie zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen oder sich an die Information-Hotline zur Bayerischen Grundsteuerreform unter der Telefonnummer 089/30 70 00 77 zu wenden.