12. Mär 2026
Direktversand von Personalausweis und Reisepass ab 01.05.2025
Seit 01.05.2025 können Sie sich Ihr Ausweisdokument auch vom Postzusteller an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen und Sie ein zweites gültiges Ausweisdokument (bspw. Personalausweis oder Reisepass) besitzen, denn Ihr altes Ausweisdokument muss bereits bei der Antragstellung entwertet werden. Dieser Zustell-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Gebühr und steht ab Mai 2025 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Postzustelldienst Ihren alten Ausweis nicht an der Wohnungstür entwerten und auch nicht zum Rücktransport zur Behörde entgegennehmen darf.
Die Postsendung mit dem Ausweisdokument darf nur Ihnen persönlich übergeben werden. Sie müssen sich vor der Übergabe an der Wohnungstür mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Eine Hinterlegung beim Nachbarn oder vor der Haus-/Wohnungstür (z. B. auf der Fußmatte, im Carport) darf nicht erfolgen.
Eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wird Ihnen vom Postzustelldienst per E‑Mail gesendet. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht zugelassen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.
Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.