Bekanntmachung

24. Aug 2026

Abkochanordnung aufgehoben für die zentrale Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Staffelstein inklusive Oberau, Rothof, Staffelberg und der Stadtteile Romansthal, Horsdorf, Schönbrunn und Unterzettlitz

Die Abkochanordnung für die Stadt Bad Staffelstein (Kernstadt) sowie den oben genannten Stadtteilen Oberau, Rothof, Staffelberg und der Stadtteile Romansthal, Horsdorf, Schönbrunn und Unterzettlitz ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Das Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt wie gewohnt genutzt werden. 

Das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet Gesundheit, hat das Trinkwasser nach sorgfältiger Analyse und Beseitigung der Beeinträchtigungen zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben. 

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