Am Montag den 10.12.2018 , hat die Stadt Bad Staffelstein den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Oberfranken erhalten .
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Stadt Bad Staffelstein die Freigabe des
Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des
Breitband-Förderprogramms in der Stadt Bad Staffelstein wurden die
Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein. Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 17.07.2018 beabsichtigt die Stadt Bad Staffelstein einen
Kooperationsvertrag für Los 2 mit der süc//dacor
GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der
Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Die Stadt Bad Staffelstein gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert , bis Montag den 30.04.2018, 11:00 Uhr (Posteingang Stadt Bad Staffelstein) ein Angebot einzureichen. Die Stadt Bad Staffelstein hat einen FTTH-Masterplan als Planungsvorlage. Die benötigten Auszüge können bei der Kontaktadresse der Stadt angefordert werden.
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Bad Staffelstein gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Bad Staffelstein bittet daher, bis spätestens 03.01.2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Technische IST-Erfassung ( veröffentlicht
am 23.11.2017)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier: