14. Jul 2026
Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Auch in diesem Jahr findet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus statt. Mit der größten jährlichen Haushaltsbefragung Deutschlands werden wichtige Informationen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung erhoben. Die Ergebnisse helfen dabei, politische Entscheidungen auf einer verlässlichen Datengrundlage zu treffen. In Bayern werden dafür rund 130 000 Bürgerinnen und Bürger befragt. Seit Jahresbeginn haben bereits etwa 65 000 Personen Auskunft gegeben und damit einen wichtigen Beitrag zur amtlichen Statistik geleistet. Bis zum Jahresende werden weitere rund 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik angeschrieben. Wer ausgewählt wird, ist gesetzlich verpflichtet, an der Befragung teilzunehmen.
Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:
• Die Ergebnisse des Mikrozensus zeigen, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. (siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm125/index.html).
• Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Partnerschaften heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. (siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm114/index.html)
• Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Die Auswahl der Befragten erfolgt daher nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Weiter besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.
Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach
einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw.
Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren
Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden
Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit
Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik
legitimieren.
Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für
Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem
Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die
Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer
Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa
130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im
Einsatz.
Seit Jahresbeginn ist bereits rund die Hälfte der insgesamt 130 000
für den Mikrozensus 2026 ausgewählten Personen ihrer Auskunftspflicht
nachgekommen. Mehr als die Hälfte der Befragten nahm an einem Telefoninterview
teil. Etwas weniger als die Hälfte entschied sich für die Online-Befragung. Der
Papierfragebogen findet dagegen immer seltener Anwendung.
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik
Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10
Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen
Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der
Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale
mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben.
Der Mikrozensus findet im
Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit einem Prozent der
Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten
zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung.
Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale
wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden
Erhebungen.
Hinweise:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus (u.a. im Videoformat) finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html