Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern

16. Apr 2024

Der Friedhofsträger ist nach den Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, die Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.

Die Kontrolle durch die städtische Friedhofsverwaltung findet ab Mai statt und wird einige Tage in Anspruch nehmen. Die genauen Kontrolltermine können kurzfristig telefonisch abgefragt werden.

Die Friedhöfe werden in der nachstehenden Reihenfolge überprüft: Friedhof Frauendorf, Friedhof Stublang, Friedhof Wiesen und Friedhof Bad Staffelstein.

Die Stadt Bad Staffelstein bittet die Grabnutzungsberechtigten ihrer Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht gem. § 26 der Friedhofssatzung nachzukommen und eventuelle Schäden durch eine fachkundige Firma beseitigen zu lassen. Sollten bei der Überprüfung durch das städtische Personal Mängel in der Standfestigkeit festgestellt werden, wird ein entsprechender Hinweis am Grabstein angebracht bzw. werden die Nutzungsberechtigten angeschrieben. Bei akuter Unfallgefahr muss der Grabstein umgelegt werden.

Weiter Auskünfte erteilt Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer: 09573/4121.

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