Bürgerstiftung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit der im August 2016 gegründeten gemeinnützigen „Stiftung unser Bad Staffelstein“ besteht die Möglichkeit, das Gemeinwohl in zahlreichen Bereichen zu unterstützen.

Helfen Sie mit! Durch eine Spende oder eine Zustiftung fördern Sie wichtige soziale Projekte, die das Zusammenleben aller Generationen des Stadtgebietes weiter verbessern.

Unser Bad Staffelstein soll noch lebens- und liebenswerter werden.

Gestalten Sie aktiv unsere Gesellschaft mit.

Ich freue mich über Ihre Unterstützung.

Ihr
Mario Schönwald
Erster Bürgermeister

Gute Gründe für die „Stiftung unser Bad Staffelstein“

  • Ich kann dauerhaft Projekte in der Stadt Bad Staffelstein zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meine
    Familie und für die Stadt Bad Staffelstein.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben geschaffen habe, und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen an die „Stiftung unser Bad Staffelstein“ steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Spenden:

Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

Zustiftungen zu Lebzeiten:

Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen.

Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bzw. Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu zehn Jahre verteilt werden.

Letztwillige Verfügung:

Sie können Ihre Zuwendung an die „Stiftung unser Bad Staffelstein“ in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Coburg - Lichtenfels in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen.

Ein Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden.

Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Zustiftung durch Erben:

Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

Ihre Stadt braucht Ihre Unterstützung

Wenn auch Sie sich als Stifter für die „Stiftung unser Bad Staffelstein“ engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadt Bad Staffelstein oder an den Stiftungsexperten der Sparkasse Coburg - Lichtenfels, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten.

Selbstverständlich nimmt die „Stiftung unser Bad Staffelstein“ nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen.

Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich. 

Sparkasse Coburg - Lichtenfels
Stiftungsberatung
Stephan Franke: Tel. 09571/153336
stephan.franke@sparkasse-co-lif.de

In der Heimat wirken:

Die „Stiftung unser Bad Staffelstein“ ist unter anderem auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung tätig:

  • öffentliches Gesundheitswesen 
  • Jugendhilfe
  • Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Bildung und Ausbildung
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Wohlfahrtswesen
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Feuerschutz
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • mildtätige Zwecke sowie
  • bürgerliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Bad Staffelstein. Für die „Stiftung unser Bad Staffelstein“ ist ein Stiftungsrat eingerichtet, der mit fünf stimmberechtigten Personen besetzt ist. Ständiges Mitglied des Stiftungsrates ist der jeweilige amtierende Bürgermeister der Stadt Bad Staffelstein. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates bestellt. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig. Der Stiftungsrat bestimmt die mit den auf die „Stiftung unser Bad Staffelstein“ entfallenden anteiligen Stiftungsträgern zu fördernde(n) Einrichtung(en)/Organisation(en) und Projekte.

Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen.

Das Wohl der Stadt Bad Staffelstein und seiner Bürger stehen im Mittelpunkt.

Die „Stiftung unser Bad Staffelstein“ wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung in der unselbständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Coburg - Lichtenfels“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.

Hinweis:
Dies ist lediglich eine unverbindliche Informationsschrift. Für die Stiftung sind nur die in der Broschüre zur „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Coburg - Lichtenfels“ gemachten Angaben maßgeblich.

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