Bekanntmachung

17. Okt 2023

Nutzfeuer können nun von der Stadt Bad Staffelstein digital erfasst werden

In vielen Fällen besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Mitteilung bzw. Genehmigung von Nutzfeuern im Freien. Gerade im vergangenen Frühjahr erfolgten sehr viele Feuerwehreinsätze, die letztendlich nicht notwendig waren, weil es sich um kontrollierte Nutzfeuer handelte. Um derartige Feuerwehreinsätze künftig deutlich zu reduzieren, wurde auf Ebene des gesamten Leistellenbezirks der Integrierten Leitstelle Coburg eine webbasierte Softwarelösung eingeführt, mit der es den Disponenten der Integrierten Leitstelle möglich ist, einen Überblick über angemeldete Nutzfeuer zu erhalten. Nur in den Fällen, in denen keine exakte Zuordnung möglich ist, erfolgt dann noch eine Alarmierung der Feuerwehren.

Auch die Stadt Bad Staffelstein setzt diese webbasierte Softwarelösung ein. Die Nutzfeuer können ab sofort bei der Stadtverwaltung per E-Mail (mit folgenden Angaben: Standort der Nutzfeuer mit Flurstücknummer und Gemarkung, Datum und Zeitraum des Abbrennens und Name und Anschrift des verantwortlichen Betreibers mit telefonischer Erreichbarkeit) oder mittelsFormular angemeldet werden.  Das Formular können Sie uns anschließend persönlich bzw. per Fax zukommen lassen.

Durch diese neue Lösung ist es auch sichergestellt, dass die vielen ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen vor zusätzlichen, vermeidbaren Einsätzen entlastet werden. Nicht zuletzt deshalb ergeht die recht herzliche Bitte, diese neue Möglichkeit auch zu nutzen.

Weitere Informationen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle, zum Beispiel in welchen Fällen dennoch eine Mitteilungs- bzw. Genehmigungspflicht besteht, sind in einem Merkblatt des Landratsamtes Lichtenfels zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle mit Berücksichtigung der abfall-, naturschutz- und brandschutzrechtlichen Vorgaben dargestellt.

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