14. Jan 2021
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Bad Staffelstein
Die Stadt Bad Staffelstein informiert über die Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren. Der Preis pro m³ Trinkwasser beläuft sich ab dem 01.01.2021 auf 1,98 € (zzgl. 7 % MWSt.). Der Bruttopreis eines Kubikmeters Wasser mit Wasser- und Kanalgebühren beträgt brutto 4,02 €.
Die
Zählergrundgebühr bei Wasserzählern bis 4 m³/h verbleibt bei 35,50 € (zzgl. 7 %
MWSt.).
Die
Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Banzer Gruppe
wurde im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels vom 22.12.2020, Nr. 14, Seite 98
bekanntgemacht. Die Satzung kann während der Dienstzeiten im Rathaus eingesehen
werden.
Neuer Stadtplan
vereint Schönheit und Übersichtlichkeit
Dass
sich eine künstlerische Gestaltung und Übersichtlichkeit nicht gegenseitig
ausschließen, sondern im Gegenteil wunderbar ergänzen können, stellt das
fränkische Heilbad Bad Staffelstein eindrucksvoll mit seinem neuen
Falt-Stadtplan unter Beweis. Der heimische Künstler Hermann
Hacker, ein Autodidakt, hat dafür zwei neue Pläne gezeichnet, die einen
Überblick über die Stadt und auch die Ortsteile geben. Die fast poetisch
anmutenden Darstellungen der historischen Stadt und der Ortsteile setzen diese
– sozusagen aus der Vogelperspektive – in den malerischen Kontext von Kloster
Banz, der Wallfahrtsbasilika Vierzehnheiligen, des Staffelberges und der Banzer
Berge. Auch das blaue Band des Mains und die Bad Staffelsteiner Seenlandschaft
sowie das Kurzentrum sind zu sehen. Die beiden in sanften Farben ausgeführten
Zeichnungen zeigen den berühmten „Gottesgarten am Obermain“, die Schönheiten
Bad Staffelsteins und seiner Umgebung auf optisch reizvolle Weise. Auf dem Plan
des Kernorts sind dennoch sämtliche relevanten Bauwerke, Straßenzüge und
Einrichtungen gut zu erkennen. Für die touristische Nutzung führen dezente,
aber deutliche Nummerierungen, Piktogramme und Beschriftungen zu allen
öffentlichen Freizeit- und Kureinrichtungen sowie Sehenswürdigkeiten, die in
einer Bildlegende erläutert werden. Auch die Parkplätze, öffentlichen WCs,
Spielplätze und Bushaltestellen der ÖPNV-Linien 1212 und 1254, die mit der
Gästekarte kostenlos genutzt werden können, sind übersichtlich dargestellt. Der
Ortsteile-Plan auf der Rückseite rückt vor allem die Kirchen ins rechte Licht.
Ein Highlight ist auch der Altstadtrundgang, der die schönsten
Sehenswürdigkeiten innerhalb und außerhalb von Bad Staffelsteins Stadtmauern
textlich beschreibt. Ergänzt wird das Info-Angebot von einem vollständigen
Straßenverzeichnis mit entsprechenden Koordinaten. Der gedruckte Faltplan ist
ab sofort erhältlich, die künstlerischen Pläne von Hermann Hacker werden aber
zusätzlich auch in weiteren Broschüren oder auch als Abreiß-Plan in der Tourist
Information zum Einsatz kommen. Weitere Infos und Bestellung: Kur &
Tourismus Service Bad Staffelstein, Telefon 09573/33120, E-Mail
tourismus@bad-staffelstein.de (www.bad-staffelstein.de).
Zutage fördern von Grundwasser aus den Flachbrunnen I – V auf den Flurstücken 664 und 681 der Gemarkung Bad Staffelstein für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Bad Staffelstein
Die Stadt Bad Staffelstein hat die gehobene Erlaubnis für das Zutage fördern von Grundwasser aus den Flachbrunnen I – V auf den Grundstücken Fl.Nrn. 664 und 681 der Gemarkung Bad Staffelstein für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Staffelstein neu beantragt.
Die Antragsunterlagen mit dem Plansatz liegen in der Zeit
vom 18.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021
im Stadtbauamt Bad Staffelstein, Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein, Zimmer 1.02, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Während dieser Frist kann jedermann die ausgelegten Unterlagen einsehen und Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Etwaige Einwendungen sind bei der Stadt Bad Staffelstein, Marktplatz 1, 96231 Bad Staffelstein oder beim Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Str. 28 – 30, 96215 Lichtenfels vorzubringen. Einwendungen können auch noch bis zwei Wochen nach Ablauf der genannten Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nach dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, werden zu einem Erörterungstermin eingeladen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungstermin auch ohne diesen verhandelt werden und verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und
b) die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.