01. Feb 2021
Seit dem 01.01.2021 dürfen Kinderreisepässe nur noch für ein Jahr ausgestellt werden (vorher: 6 Jahre).
Aus diesem Grund weisen wir Sie auf die folgenden Erläuterungen hin:
1. Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass
ausgestellt wurde:
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich.
Für eine
Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
2. Bitte beachten sie, sofern ein Reisepass
oder Personalausweis ausgestellt wurde:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin verwendeten Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte
überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine
Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich
ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen
Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen
Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute
Investition darstellen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 09573/4122
selbstverständlich zur Verfügung.
Ihre Pass- und Ausweisbehörde Bad Staffelstein