03. Jun 2020
Dringend notwendiger Schutz für unsere heimischen Vogelarten
Unsere Mainaue gibt der Landschaft ein Gesicht und wir schätzen sie als Naherholungsort. Zugleich ist sie aber auch eine der letzten Rückzugsmöglichkeiten für seltene Vogelarten. Hier leben noch die schwarz-weißen Kiebitze, die in den Verlandungsbereichen nach Futter suchen. Im Frühling singen Blaukehlchen und manchmal kann sogar die elegante Rohrweihe beobachtet werden, wie sie aus dem Schilf aufsteigt, wo sie ihr Bodennest versteckt hält. Auch der Flussregenpfeifer brütet am Boden und baut dafür nicht einmal ein Nest. Sein Gelege ist nahezu unsichtbar, da seine Eier als Steine getarnt sind. Hier im Vogelschutzgebiet im Landkreis Lichtenfels gibt es diese besonderen Vogelarten noch, aber auch hier, genauso wie in ganz Bayern sind die Bestände der Feld- und Wiesenvögel stark rückläufig und vom Aussterben bedroht.
Wo ist das Problem?
Während einige Vögel wie Amsel, Kohlmeise, Haussperling oder Star als Kulturfolger bezeichnet werden und selbst in dicht besiedelten Gebieten vorkommen, leben und brüten manche unserer Vögel, nur in sehr ruhigen, naturnahen Landschaften. Diese störungsempfindlichen Vogelarten wie Kiebitz, Rebhuhn oder Braunkelchen vermeiden Brutgebiete in denen Hunde in Wiesen, Ufer- und Schilfbereichen herumstöbern. Insbesondere Bodenbrüter reagieren dabei sehr sensibel auf freilaufende Hunde und verlassen bei Begegnungen ihr Gelege. Dieses kann dann Fressfeinden zum Opfer fallen oder auskühlen. Wird das Nest öfter verlassen, werden Gelege aufgegeben und der Bruterfolg fällt schlecht aus. In den letzten Jahren schafften es viele Kiebitzpaare im Landkreis nicht, auch nur ein Junges aufzuziehen. Oft merken weder Hund noch Hundehalter, dass sie gerade eine Störung für die Vögel darstellen, denn die Vögel fliegen zum Teil schon auf, wenn man noch mehrere hundert Meter von ihnen entfernt ist.
Schutz für unsere seltenen Vogelarten
Doch ein Spaziergang zwischen blühenden Wiesen und der Schutz unserer Vogelarten müssen sich nicht ausschließen. Leinen Sie Ihren Hund an und bleiben Sie auf den Wegen.
Zum Schutz der Vogelwelt in unserer Mainaue, erlässt das Landratsamt Lichtenfels eine Allgemeinverfügung. Im gesamten Vogelschutzgebiet der Mainaue im Landkreis Lichtenfels (Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“) gilt künftig eine Anleinpflicht für Hunde in der Vogelbrutzeit vom 01. März bis 31. August jeden Jahres. Die Grenzen des Vogelschutzgebietes können im Geoportal des Landkreises Lichtenfels (www.geoportal.landkreis-lichtenfels.de) eingesehen werden. Zur Kennzeichnung des Gebiets werden vor Ort zudem Schilder aufgestellt. Informationsflyer zur Anleinpflicht werden in den Gemeinden ausliegen. Zuständig für den Vollzug der Anleinpflicht ist das Landratsamt Lichtenfels, bei Fragen helfen die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde gerne weiter.
Helfen Sie mit, die letzten Wiesenbrüter in unserem Landkreis Lichtenfels zu erhalten und bleiben Sie daher besonders während der Brutzeit von März bis August auf den Wegen und leinen Sie Ihren Hund an.