Das
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt für pflegende Angehörige 3
FFP2-Schutzmasken pro Person zur Verfügung.
Diese Masken können von der
Hauptpflegeperson ab Montag, 25.01.2021 von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr im Kur &
Tourismus Service, Bahnhofstraße 1, abgeholt werden. Auch in dieser Einrichtung
besteht FFP2-Maskenpflicht.
Bitte beachten Sie, dass die zu pflegende Person im Stadtgebiet gemeldet sein muss und die Masken nur an die Hauptpflegeperson und nicht an mehrere Pflegepersonen ausgegeben werden können.
Zur Abholung der
FFP2-Masken wird folgender Nachweis benötigt:
- Schreiben der
Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person